Finanzielle Unterstützung

Nutzen Sie verschiedene Fördermöglichkeiten, um Ihre Familie finanziell zu entlasten
und Ihrem Kind die bestmöglichen Entwicklungschancen zu bieten.

Durch staatliche Unterstützung können Sie sicherstellen, dass Ihr Kind in einem förderlichen und stabilen Umfeld heranwächst.
Diese finanziellen Hilfen erleichtern es, die bestmögliche Bildung und Betreuung zu gewährleisten.

Ihnen als Eltern bieten sie die notwendige Sicherheit und Flexibilität im Alltag.
Wir unterstützen sie gerne die entsprechenden Anträge zu stellen damit sie von den Ihnen zustehenden Leistungen profitieren.

Wirtschaftliche Jugendhilfe München

Mögliche finanzielle Unterstützung durch die wirtschaftliche Jugendhilfe ist einkommensabhängig. Sie bekommen die Kosten für die Kita unter Umständen teilweise oder sogar in voller Höhe von der WJH zurückerstattet. Weitere Informationen gibt es bei der Stadt München. Es ist wichtig, den Antrag (im Sozialbürgerhaus) rechtzeitig zu stellen.

Bayrisches Familiengeld

Das Familiengeld hängt nicht vom Einkommen ab. Sie können es mit dem Elterngeld oder extra beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) beantragen. Es gibt 250 € pro Kind zusätzlich zum Kindergeld. Ab dem dritten Kind bekommen Sie 300 € pro Kind. Diese Hilfe ist für Kinder, die 13 bis 36 Monate alt sind. Viele Familien, die neu in Bayern sind, wissen nicht von dieser Hilfe. Es ist gut, das Familiengeld früh zu beantragen.

Bayrisches Krippengeld

Das Krippengeld hängt vom Einkommen der Familie ab. Wenn Ihre Familie weniger als 60.000 € verdient, können Sie es bekommen. Für jedes weitere Kind steigt die Einkommensgrenze um 5.000 €. Das Krippengeld ist für Kinder ab 1 Jahr und beträgt bis zu 100 € pro Monat. Sie müssen den Antrag beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) stellen.

Beitragszuschuss

Der Beitragszuschuss muss nicht separat beantragt werden, er wird automatisch mit dem monatlichen Beitrag von Munich Child verrechnet. Jedes Kind erhält diesen Zuschuss ab dem 1. September des Jahres, in dem es sein drittes Lebensjahr vollendet.

Antrag „Bildung und Teilhabe”

Diesen Antrag stellen Sie beim Jobcenter. Er hilft Familien mit geringem Einkommen. Das Programm übernimmt zum Beispiel Kosten für Mittagessen, Ausflüge, Lernhilfe oder Sport und Freizeit.